Servicemedizin

IGeL/Servicemedizin

 

Für gesetzlich versicherte Patientinnen übernehmen die Krankenkassen auch im gynäkologisch-geburtshilflichen Bereich eine medizinische Versorgung, deren Leistungen notwendig, zweckmäßig, ausreichend und wirtschaftlich sein müssen.

Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von diagnostischen/therapeutischen Möglichkeiten, die aus ärztlicher/vorsorglicher Sicht empfehlenswert und sinnvoll sind, aber nicht unbedingt eine Notwendigkeit im Sinne des Gesetztes (§ 12 SGB V) darstellen und aus diesem Grund nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden (dürfen).

Die hier im Rahmen unserer Servicemedizin vorgestellten Diagnostik- und Therapieformen gehören daher zu den sogenannten Individuellen Gesundheitsleistungen, deren Inanspruchnahme nach vorheriger Klärung der medizinischen Aspekte und Aufklärung über die anfallenden Kosten, von den Patientinnen aus freien Stücken selber getroffen werden.